Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10574
FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97 (https://dejure.org/1998,10574)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19.02.1998 - IV (V) 288/97 (https://dejure.org/1998,10574)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - IV (V) 288/97 (https://dejure.org/1998,10574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermäßigung des Grenzbetrags für Kindergeldanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 958
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    Darin wird der Wille des Gesetzgebers erkennbar, für Kinder über 18 Jahre in Berufsausbildung eine Steuervergütung in einer monatlich bestimmten Höhe zu gewähren ( § 31 EStG ), wenn die eigenen Einkünfte des Kindes die festgelegte Jahresgrenze unterschreiten und so das auf den Jahreszeitraum ausgerichtete Existenzminimum (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.1992 - 2 BvL 5, 8, 14/91, BStBl. II 1993, 413 ff) nicht erreicht wird.
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    c) Ist aber der Wortlaut des Gesetzes gemessen an dessen eigener Absicht und der ihm innewohnenden Teleologie unvollständig und damit ergänzungsbedürftig, liegt eine Gesetzeslücke vor, die von der Rechtsprechung in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen auszufüllen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12.01.1990 VI R 29/86 , BFHE 159, 341, BStBl. II 1990, 423, 425; vom 17.03.1992 IX R 55/90 , BFHE 167, 405, BStBl. II 1993, 17, 18 und vom 25.07.1995 VIII R 25/94 , BFHE 178, 418, BStBl. II 1996, 684, 685 unter Ziffer 2).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    Dahinstehen kann, ob die Sonderzuwendungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) als Entlohnung für die Tätigkeit im gesamten Kalenderjahr dem Zeitraum Januar bis Dezember 1996 zuzurechnen sind oder - wegen der Besonderheiten bei Ausbildungsverhältnissen (vgl. BAG-Urteil vom 15.01.1984 5 AZR 89/82, DB 1984, 2251) - als schlichte Sozialleistungen zu werten sind, die in zeitlicher Nähe zum Weihnachtsfest oder vor Urlaubsantritt gewährt werden, und damit auf die entsprechenden Monate entfallen.
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    c) Ist aber der Wortlaut des Gesetzes gemessen an dessen eigener Absicht und der ihm innewohnenden Teleologie unvollständig und damit ergänzungsbedürftig, liegt eine Gesetzeslücke vor, die von der Rechtsprechung in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen auszufüllen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12.01.1990 VI R 29/86 , BFHE 159, 341, BStBl. II 1990, 423, 425; vom 17.03.1992 IX R 55/90 , BFHE 167, 405, BStBl. II 1993, 17, 18 und vom 25.07.1995 VIII R 25/94 , BFHE 178, 418, BStBl. II 1996, 684, 685 unter Ziffer 2).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 55/90

    Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten (§ 9 b Abs. 2 EStG )

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    c) Ist aber der Wortlaut des Gesetzes gemessen an dessen eigener Absicht und der ihm innewohnenden Teleologie unvollständig und damit ergänzungsbedürftig, liegt eine Gesetzeslücke vor, die von der Rechtsprechung in dem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen auszufüllen ist (vgl. BFH-Urteile vom 12.01.1990 VI R 29/86 , BFHE 159, 341, BStBl. II 1990, 423, 425; vom 17.03.1992 IX R 55/90 , BFHE 167, 405, BStBl. II 1993, 17, 18 und vom 25.07.1995 VIII R 25/94 , BFHE 178, 418, BStBl. II 1996, 684, 685 unter Ziffer 2).
  • BFH, 19.02.1996 - VIII B 3/95

    Substantiierte Darlegung von Zulassungsgründen bei Einlegung einer Beschwerde

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinn des BFH-Beschlusses vom 19.02.1996 VIII B 3/95 (BFH/NV 1996, 685) zuzulassen.
  • FG Niedersachsen, 19.08.1997 - VII 604/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Bezüge, die zur Bestreitung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 nicht vorliegen ." auch die Fälle mit einschließt, in denen sich bei sonst gleichbleibenden Voraussetzungen die Einkommensverhältnisse des Kindes im Laufe des Kalenderjahres so gravierend ändern, daß - umgerechnet auf das Jahr - ab dem maßgeblichen Zeitpunkt die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht mehr vorliegen, dieser somit im Zusammenhang mit Satz 1 zu lesen ist, und gegebenenfalls entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 19.08.1997, EFG 1998, 109) bzw. des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 13.05.1997, EFG 1997, 1261) eine Versagung des Kindergeldes nur ex nunc rechtens ist.
  • FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96

    Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97
    in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 nicht vorliegen ." auch die Fälle mit einschließt, in denen sich bei sonst gleichbleibenden Voraussetzungen die Einkommensverhältnisse des Kindes im Laufe des Kalenderjahres so gravierend ändern, daß - umgerechnet auf das Jahr - ab dem maßgeblichen Zeitpunkt die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht mehr vorliegen, dieser somit im Zusammenhang mit Satz 1 zu lesen ist, und gegebenenfalls entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 19.08.1997, EFG 1998, 109) bzw. des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 13.05.1997, EFG 1997, 1261) eine Versagung des Kindergeldes nur ex nunc rechtens ist.
  • BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98

    Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 958 wiedergegebenen Gründen statt.
  • FG Brandenburg, 15.09.1999 - 6 K 905/98

    Anspruch auf Kindergeld für eine volljähriges Kind unter Berücksichtigung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 823/97
    Der V. Senat des FG Nürnberg (Urteil vom 21.10.1997 V 322/97, EFG 1998, 956) sowie das FG des Landes Brandenburg (Urteil vom 12.02.1998 V K 1236/97 Kg, EFG 1998, 749) bejahen diese Frage; der IV. Senat des FG Nürnberg (Urteil vom 19.02.1998 IV (V) 288/97 , EFG 1998, 958) verneint sie dagegen.

    Die zu berücksichtigende Minderung der Leistungsfähigkeit besteht aber so lange, wie sich das Kind in Ausbildung befindet und von den Eltern ganz oder zum Teil unterhalten wird, weil es nicht über Einkünfte oder Bezüge in Höhe des im Gesetz als Existenzminimum angesetzten Betrags von 12.000 DM im Kalenderjahr verfügt (ähnlich der IV. Senat des FG Nürnberg in EFG 1998, 958).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98

    Kindergeld für Auszubildende im Jahr der Volljährigkeit

    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 19. Februar 1998 (- IV (V) 288/97 -, EFG 199e, 958) an und hält eine teleologische Reduktion des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG für unabweisbar, wenn sich das im Laufe des streitbefangenen Kalenderjahres volljährig gewordene Kind ganzjährig in Ausbildung befindet und seine Einkünfte weniger als 12.000,00 DM im Kalenderjahr betragen.
  • FG Münster, 08.06.1999 - 6 K 6549/98

    Einkommensgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres

    Nur so wird das mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht im Einklang stehende Ergebnis vermieden, dass im Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres alleine die (geringe) unterschiedliche Höhe der Zuflüsse im Laufe des Jahres zum Wegfall des Kindergeldanspruches führt (ebenso: Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 10.7.1998 - VII (V) 823/97 -, EFG 1999, 177 (Revision eingelegt, Bundesfinanzhof - R 162/98 -); Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.1.1999 - 5 K 1741/98 - (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/99 - Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 19.2.1998 - IV (V) 288/97 -, EFG 1998, 958 (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/98 -) und Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz , 17. Aufl. 1998, § 32 Rdn. 29).
  • FG Münster, 26.05.1999 - 10 K 7091/98

    Keine Ermäßigung des Jahresbetrags im Jahr des Eintritts der Volljährigkeit

    Der Senat schließt sich insoweit den Rechtsauffassungen des FG Nürnberg (Urteil vom 19. Februar 1998 IV (V) 288/97, EFG 1998, 958 ) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18. Januar 1999 5 K 1741/98, EFG 1999, 394 ) an und hält für diese Fälle ebenfalls eine teleologische Reduktion des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG für unabweisbar.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 470/97

    Anspruch auf Kindergeld für in Ausbildung befindliches volljähriges Kind;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Bremen, 23.07.1998 - 498048K 1

    Keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes und bloßer

    Da diese Einnahmen den Grenzbetrag bei weitem nicht erreichen, kommt es auf die Frage, ob in Fällen wie dem Vorliegenden der Arbeitnehmerpauschbetrag nach dem Verhältnis der Monate, in denen die Voraussetzungen für die Kindergeldgewährung vorliegen bzw. nicht vorliegen oder nach den in diesen Zeiträumen jeweils bezogenen Einkünften aufzuteilen ist (mit der sich das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. Februar 1998 IV (V) 288/97, EFG 1998, 958 auseinandersetzt) nicht an.
  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 9444/98

    Ermittlung der eigenen Kindeseinkünfte bei volljährigen Kindern

    Dementsprechend vermag sich der Senat auch nicht der Auffassung des FG Nürnberg (Urteil vom 19.02.1998 IV (V) 288/97, EFG 1998, 958 ) anzuschließen, wonach die Ermäßigungsvorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG wegen einer Gesetzeslücke dann nicht anwendbar sein soll, wenn ein Kind im Laufe des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet, sich ganzjährig in Ausbildung befindet und seine Einkünfte insgesamt weniger als 12.000,- DM im Kalenderjahr betragen haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht